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PHEV-Vorschriften ändern sich 2027: Alles, was Sie wissen müssen

PHEV-Vorschriften ändern sich 2027: Alles, was Sie wissen müssen
Regulatorisches Update September 2026
Plug-in-Hybride sind seit Langem die Zwischenlösung für Käufer, die noch nicht vollständig auf Elektroantrieb umsteigen möchten. Ab 2027 ändert sich die Prüfmethode für diese Fahrzeuge, ebenso wie die Berechnung ihres CO2-Werts, was steuerliche Auswirkungen bei der Zulassung haben kann.

Was sich ändert

Ab dem 1. Januar 2027 gilt für neue PHEV-Typgenehmigungen ein neues Prüfverfahren namens Euro6e-bis-FCM, das die aktuelle Norm Euro6e-bis ablöst.

Die entscheidende Kennzahl ist der CO2-Wert. Nach der neuen Methode kann der offizielle CO2-Wert in der Übereinstimmungsbescheinigung (COC) 3- bis 4-mal höher ausfallen als heute. Das ist eine deutliche Veränderung, die je nach Markt steuerliche Folgen haben kann.

Warum der CO2-Wert wichtig ist

Zulassungs- und Kraftfahrzeugsteuer sind in den meisten europäischen Ländern direkt an den CO2-Wert der COC gekoppelt. Eine Änderung dieser Größenordnung bei der CO2-Berechnung verdient daher bei jedem Geschäft besondere Aufmerksamkeit, zumal sich die Auswirkungen von Land zu Land unterscheiden können.

Neue Modelle, neue Werte

Diese Änderung dürfte ein Modell, das Sie bereits kennen, kaum betreffen. Hersteller beantragen in der Regel keine neue Typgenehmigung für ein Modell, das bereits am Markt ist, sodass bestehende Modelle ihren aktuellen, niedrigeren CO2-Wert meist behalten.

Den Unterschied werden Sie vor allem bei neuen Marken und Modellen sehen, die ab 2027 auf den Markt kommen. Sobald diese nach der neuen Prüfmethode homologiert werden, liegen ihre CO2-Werte 3- bis 4-mal höher als bei vergleichbaren bestehenden Modellen, allein aufgrund der verwendeten Prüfmethode.

Optisch unterscheiden sich diese Fahrzeuge in nichts von dem, was bereits auf dem Markt ist. Der Unterschied liegt ausschließlich in den Papieren. Prüfen Sie 2027 bei neuen PHEV-Modellen die Typgenehmigung und die COC genau, die Werte sind möglicherweise nicht mehr direkt mit dem vergleichbar, was Sie gewohnt sind.

Ausblick auf 2028

Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle Typgenehmigungen, also auch die bestehender Modelle, auf Euro6e-bis-FCM umgestellt werden. Ein entsprechendes Umrechnungsverfahren existiert bereits. Derzeit laufen Gespräche über eine mögliche Übergangsregelung für Bestandsfahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugelassen sind. Bestätigt ist hierzu jedoch noch nichts. Wir verfolgen die Entwicklungen genau und informieren Sie, sobald es verlässliche Details gibt.

Was Sie 2027 erwarten können

Solange die aktuelle Prüfmethode für bestehende Modelle gültig bleibt, erwarten wir keine größeren Verwerfungen beim heutigen PHEV-Bestand. Der Fokus wird auf den neuen Modellen liegen – und auf der Herausforderung für Käufer und Verkäufer, mit Typgenehmigungen und CO2-Werten umzugehen, die plötzlich eine völlig neue Sprache sprechen.

Als internationaler Automobil-Großhändler gehört es zu unserer Aufgabe, solche regulatorischen Änderungen auf all unseren Märkten zu verfolgen, damit unsere Partner das nicht selbst tun müssen. Sprechen Sie uns gerne an, was das für die PHEV in Ihrem Bestand oder Ihre geplanten Ankäufe bedeutet.


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