menu

WLTP-Bestimmungen ab September 2019

 WLTP-Bestimmungen ab September 2019

Am 1. September 2019 tritt die Stufe 3 des WLTP-Prüfverfahrens in Kraft. Dies bedeutet, dass zahlreiche Typengenehmigungen ihre Gültigkeit verlieren. Mit anderen Worten, Fahrzeuge der betroffenen Typengenehmigungen müssen vor dem 1. September 2019 zugelassen werden. Aus diesem Grund haben unsere Kundenbetreuer eine kurze Zusammenfassung der zu erwartenden Änderungen bzw. zu ergreifenden Maßnahmen zusammengestellt.

Wie können wir Sie unterstützen?

Um dieses Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten, hilft Ihnen Network4Cars bei der Umstellung. Dies bedeutet, dass wir Sie proaktiv darüber informieren, ob Sie hinsichtlich von Fahrzeugen, die Sie kürzlich bei uns gekauft haben, Maßnahmen ergreifen müssen. Dazu erhalten Sie von uns eine E-Mail mit den FIN-Nummern aller von Ihnen bei uns gekauften Fahrzeuge, deren Typengenehmigungen erlöschen und die damit in Europa keine Zulassung haben. Alles, was Sie dann noch tun müssen, ist, die Fahrzeuge vor dem 1. September zuzulassen und weitere Fahrzeuge in Ihrem Bestand, die Sie anderweitig gekauft haben, daraufhin zu überprüfen. Falls Sie bezüglich von Fahrzeugen in Ihrem Bestand Zweifel haben, helfen wir Ihnen gerne mit zusätzlichen Informationen weiter, auch wenn wenn es sich dabei um Fahrzeuge handelt, die Sie nicht bei uns gekauft haben.

Das Team von Network4Cars hat Nicole zu unserer WLTP-Spezialistin und zuständigen Kundenbetreuerin ernannt. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne mit ihr in Verbindung setzen.

Steuerliche Auswirkungen

Bislang sind die Hersteller verpflichtet, sowohl die CO2-Emissionen nach WLTP als auch die neu berechneten CO-Werte nach NEFZ auf der Konformitätsbescheinigung (COC) anzugeben. In einigen Ländern wird die steuerliche Bemessungsgrundlage auf Basis der durchschnittlichen CO2-Emissionen des Fahrzeugs berechnet. Laut den Regeln für das WLTP-Prüfverfahren ist es den einzelnen Steuerbehörden überlassen, bis wann die CO2-Emissionen nach NEFZ zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für ein Fahrzeug herangezogen werden dürfen. Die EU hat entschieden, dass die Steuerbehörden der einzelnen Länder dies selbst festlegen können. Daher bitten wir Sie, dies mit Ihrer Steuerbehörde vor Ort zu klären, damit Sie vor unangenehmen Überraschungen geschützt sind.

Denken Sie jedoch bitte daran, dass Sie selbst für die rechtzeitige Zulassung der noch nicht zugelassenen Fahrzeuge in Ihrem Bestand verantwortlich sind.

Mit diesem Artikel möchten wir Sie über die bevorstehenden Änderungen informieren, damit Sie entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
 

Ti interessa come lavoriamo?

Ulteriori informazioni sul nostro processo per gli ordini, fase per fase


Anche interessante per te

Vecchi tempi rivivono: una nuova era per l'industria automobilistica
01-11-2023
Sembra che i vecchi tempi stiano rivivendo con la produzione internazionale di nuove auto che sembra essere tornata sulla buona strada
 Nuova funzionalità! Lo stock
01-5-2020
Anche in questi periodi difficili, continuiamo a costruire e fornire nuove funzionalità online per servire ancora meglio i nostri clienti. Questa settimana presentiamo una nuova funzionalità, stock "in arrivo".
Grande impatto sulla produzione di auto per il COVID-19, ma il mercato si riprenderà
17-4-2020
La chiusura delle fabbriche europee a seguito della crisi COVID-19 ha comportato un'enorme perdita nella produzione.
Da NEDC a WLTP: valori di emissione più elevati, quindi paghiamo di più?
06-5-2020
No, le auto di oggi non sono improvvisamente molto più ecologiche. Tuttavia, hanno avuto maggiori emissioni di CO2 sulla carta da settembre 2017. Com'è possibile?
Registrandoti, concedi il permesso all’uso dei tuoi dati per essere informato delle novità e delle offerte di Network4Cars