menu

WLTP-Bestimmungen ab September 2019

 WLTP-Bestimmungen ab September 2019

Am 1. September 2019 tritt die Stufe 3 des WLTP-Prüfverfahrens in Kraft. Dies bedeutet, dass zahlreiche Typengenehmigungen ihre Gültigkeit verlieren. Mit anderen Worten, Fahrzeuge der betroffenen Typengenehmigungen müssen vor dem 1. September 2019 zugelassen werden. Aus diesem Grund haben unsere Kundenbetreuer eine kurze Zusammenfassung der zu erwartenden Änderungen bzw. zu ergreifenden Maßnahmen zusammengestellt.

Wie können wir Sie unterstützen?

Um dieses Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten, hilft Ihnen Network4Cars bei der Umstellung. Dies bedeutet, dass wir Sie proaktiv darüber informieren, ob Sie hinsichtlich von Fahrzeugen, die Sie kürzlich bei uns gekauft haben, Maßnahmen ergreifen müssen. Dazu erhalten Sie von uns eine E-Mail mit den FIN-Nummern aller von Ihnen bei uns gekauften Fahrzeuge, deren Typengenehmigungen erlöschen und die damit in Europa keine Zulassung haben. Alles, was Sie dann noch tun müssen, ist, die Fahrzeuge vor dem 1. September zuzulassen und weitere Fahrzeuge in Ihrem Bestand, die Sie anderweitig gekauft haben, daraufhin zu überprüfen. Falls Sie bezüglich von Fahrzeugen in Ihrem Bestand Zweifel haben, helfen wir Ihnen gerne mit zusätzlichen Informationen weiter, auch wenn wenn es sich dabei um Fahrzeuge handelt, die Sie nicht bei uns gekauft haben.

Das Team von Network4Cars hat Nicole zu unserer WLTP-Spezialistin und zuständigen Kundenbetreuerin ernannt. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne mit ihr in Verbindung setzen.

Steuerliche Auswirkungen

Bislang sind die Hersteller verpflichtet, sowohl die CO2-Emissionen nach WLTP als auch die neu berechneten CO-Werte nach NEFZ auf der Konformitätsbescheinigung (COC) anzugeben. In einigen Ländern wird die steuerliche Bemessungsgrundlage auf Basis der durchschnittlichen CO2-Emissionen des Fahrzeugs berechnet. Laut den Regeln für das WLTP-Prüfverfahren ist es den einzelnen Steuerbehörden überlassen, bis wann die CO2-Emissionen nach NEFZ zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für ein Fahrzeug herangezogen werden dürfen. Die EU hat entschieden, dass die Steuerbehörden der einzelnen Länder dies selbst festlegen können. Daher bitten wir Sie, dies mit Ihrer Steuerbehörde vor Ort zu klären, damit Sie vor unangenehmen Überraschungen geschützt sind.

Denken Sie jedoch bitte daran, dass Sie selbst für die rechtzeitige Zulassung der noch nicht zugelassenen Fahrzeuge in Ihrem Bestand verantwortlich sind.

Mit diesem Artikel möchten wir Sie über die bevorstehenden Änderungen informieren, damit Sie entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
 

Wie funktioniert Network4cars?

Erfahren Sie mehr über den Ablauf


Ebenfalls interessant für Sie

Vergleichen Sie einfach verschiedene Fahrzeugmodelle.
07-9-2020
Auf unserer Website haben wir immer mehr als 300 Automarken und Modelle auf Lager. Vergleichen Sie Automodellversionen
Wichtiger Fristablauf: Registrieren Sie Ihre Euro 6 EA-Fahrzeuge vor dem 31. Dezember 2025
22-10-2025
Die europäischen Vorschriften zur Fahrzeugzulassung entwickeln sich ständig weiter und wirken sich auf alle Beteiligten im Automobilhandel aus. Für Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 EA nähert sich ein wichtiger Fristablauf: Bis zum 31. Dezember 2025 müssen diese Fahrzeuge zugelassen und einem Eigentümer zugeordnet sein.
Zu viel Lagerbestand und nicht die richtige Mischung?
20-10-2023
In der turbulenten Welt des Autohandels war die Verfügbarkeit von Marken und Modellen schon immer ein entscheidender Faktor.
Die Auswirkungen des Ukraine-Konflikts
24-3-2022
Wir alle verfolgen die schreckliche Situation, die sich in der Ukraine abspielt. Aus humanitärer Sicht ist dies eine wirklich große Tragödie. Unsere Herzen und Gedanken sind bei allen, die von diesen katastrophalen Umständen betroffen sind.
Mit Ihrer Registrierung stimmen Sie der Nutzung Ihrer Daten für den Versand von Neuigkeiten und Angeboten von Network4Cars an Sie zu